Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind. 2. Nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschützes, weil a) es dem Ortsbeirate nicht um die Durchsetzung individueller Rechte sondern um den besseren Schutz der Anwohner*innen, die jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind. 3. Nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei. An der der genannten Einmündung Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden. Im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat. An der Einmündung der Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten. 4. Nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, die Fahrzeuge nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. Zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Messung im Nov./Dez. 2021 erbracht hat, dass 19,27% in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat möge prüfen und berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohner*innen vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen und es schließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Messung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurück liegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohner*innen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 597/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2988 2022 Die Vorlage OF 597/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3., 5., 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 4., 7.: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2022, OF 410/6 Betreff: Frankfurt-West: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park - Grünanlage Otto-Ernst-Weg - Rudolf-Schäfer-Anlage - Grünanlage Luthmerstraße - Grünanlage Marderweg - Grünanlage Deidesheimer Straße - Grünanlage Frankenthaler Weg Neu Zeilsheim - Grünanlage Bechtenwaldstraße Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche in Frankfurt West könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1814 2022 Die Vorlage OF 410/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 346/6 Betreff: Schwanheim: Radwegende Geisenheimer Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Ende des Radwegs in der Geisenheimer Straße baulich so zu sichern, dass Radfahrende die Abfahrt nutzen und sich gefahrlos in den Fließverkehr einreihen können. Der Radweg endet auf Höhe des Baumarkts Anton Schneider, gegenüber der Einmündung der Ingelheimer Straße. Radfahrende werden dann direkt auf die Straße geleitet. Der unmittelbar nachfolgende Bereich des endenden Radwegs wird permanent beparkt, was an dieser Stelle nicht eindeutig verboten ist. Die Radfahrenden können wegen der häufig dort parkenden PKWs die Abfahrt des Radwegs nicht nutzen und sich daher nicht sicher in den Verkehrsfluss einreihen. Vielmehr werden sie gezwungen den Radweg quer zum Fließverkehr über den Bordstein zu verlassen, was eine erhebliche Gefahr darstellt. Begründung: Der Antrag dient einer verbesserten gemeinschaftlichen Nutzung der Verkehrsfläche und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Foto: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1561 2022 Die Vorlage OF 346/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2021, OF 190/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohner*innen in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird; 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet wird 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben dem Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbefahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die grade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutzsoll so ausgeführt werden, wie er an der B807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben, muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bild 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Zum einen, weil ca. 150m hinter der Kreuzung Geisenheimerstraße/Ufer Straße sich seit ca. zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B807 ist in den 1970er Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 190/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 870 2021 Die Vorlage OF 190/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. und 3. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2020, OF 1287/6 Betreff: Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße oder um diesen herum möglich wäre, da dieser oft durch menschliche Fäkalien verunreinigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Reinigungsmaßnahmen erhöht werden können, um menschliche Fäkalien schneller zu beseitigen. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um derartige Verschmutzungen zu verhindern? Ist die Errichtung eines Hinweisschildes sinnvoll? Begründung: Bürger*innen kamen auf die Antragstellerin zu, da der Deidesheimer Spielplatz durch Exkremente sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern häufig verschmutzt wird und somit als Toilette missbraucht wird. Dieser Spielplatz wird sowohl von Anwohnern als auch von vielen Kindertageseinrichtungen genutzt und ist daher stark frequentiert. Da es keine öffentliche Toilette in der Nähe gibt, wäre es sinnvoll, eine Toilette auf diesem Spielplatz einzurichten. Eine derartige Verunreinigung von Spielplätzen führt zu einer erhöhten Infektionsgefahr für spielende Kinder. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5970 2020 Die Vorlage OF 1287/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1232/6 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrs- behörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo- 30- Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo- 30- Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5813 2020 Die Vorlage OF 1232/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 1029/6 Betreff: Schwanheim: Völklinger Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im südlichen Teil des Völklinger Weg`s und zwar bis Ende der Einbahnstraße durch ein versetztes Parken die Verkehrssituation beruhigt werden kann. Begründung: Da trotz Tempo 30 einige Autofahrer die enge Straße mit einem viel zu hohen Tempo durchfahren, könnte durch ein versetztes Parken der Autoverkehr verlangsamt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1334 2019 Die Vorlage OF 1029/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2019, OF 954/6 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über Leunabrücke und B 40 nach Schwanheim, dann analog zur Linie 62 ( Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten mit sich bringen würde als die bestehende Verbindung über die Linie 51. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2019 Die Vorlage OF 954/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2018, OF 766/6 Betreff: Schwanheim: Motorradparkplätze im Völklinger Weg? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den derzeit im Völklinger Weg schraffierten Flächen (s. Bilder) Motorradparkplätze angelegt werden könnten. Begründung: Die genannten Flächen werden derzeit illegal als derartige Parkplätze genutzt. Den Unterzeichnern erschließt sich die Anfrage eines Bürgers, ob diese Flächen nicht legalisiert werden könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 980 2018 Die Vorlage OF 766/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 368/6 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Mauritiusstraße/ Geisenheimer Straße in der Nähe der Bushaltestelle einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Es werden täglich von Benutzer der Buslinie 51 die eigenen Fahrräder an den Maschenzaun des Anliegers angeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1520 2017 Die Vorlage OF 368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 370/6 Betreff: Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die beiden o.g. Glascontainer zu versetzen. Begründung: Die Schwanheimer Kinderbeauftragte und das Kinderbüro stellten bei einer Ortsbegehung fest, dass die Container an der Ecke beim Überqueren der Fahrbahn die Sicht für Kinder versperren. Der Vorschlag des FES Standortberaters wäre, die Container auf die gegenüber liegende Straßenseite (Völklinger Weg 62) zu platzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1521 2017 Die Vorlage OF 370/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 317/6 Betreff: Schwanheim: Rad- und Fußweg Geisenheimer Straße Richtung Höchster Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den oben genannten sehr schmalen Weg entlang der Mauer des Baumaktes "AS 5." für Radfahrer und Fußgänger durch Verbreiterung sicherer zu gestalten. Begründung: Der Weg ist entlang der Mauer so eng, dass es sehr oft zu Beinah-Zusammenstößen führt. Im vergangenen Jahr wurde eine Schwanheimerin von einem Radfahrer angefahren und musste drei Tage mit einem gebrochenen Arm im Krankenhaus behandelt werden. Eine Möglichkeit der Verbreiterung bestünde darin, die Hecke hinter der Leitplanke zu entfernen. Der Weg könnte dadurch, vor allem im Bereich der nicht einsichtigen Kurve, um ca. einen halben Meter verbreitert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1247 2017 Die Vorlage OF 317/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 80/6 Betreff: Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den geplanten Kleinkinderspielplatzes auf der Freifläche neben der Kita Lichtblick in der Deidesheimer Straße zu verwirklichen. Begründung: Der bereits seit längerem geplante und genehmigte Spielplatz ist aus Sicht der Eltern und der Erzieher der Kita Lichtblick sehr wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 236 2016 Die Vorlage OF 80/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 1205/6 Betreff: Spielplatz am Völklinger Weg in Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung am und zum Spielplatz instandzusetzen. Begründung: An diesem Spielplatz, der zwischen den Straßen Völklinger Weg und Geisenheimer Straße liegt, sind die fünf Lampen, die den Gehweg und den Spielplatz beleuchten häufig außer Betrieb. Da der Gehweg unter anderem von den Schülern der August Gräser Schule benutzt wird, ist die Beleuchtung in den Wintermonaten unerlässlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3691 2014 Die Vorlage OF 1205/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1204/6 Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Halteverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße einzurichten. Begründung: In diesem Abschnitt der Rheinlandstraße werden regelmäßig Lastkraftwagen und Lastwagenanhänger geparkt. Wenn dann ein Bus der Linie 51 oder 62 von der Geisenheimer Straße in die Rheinlandstraße einbiegt kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da in diesem Straßenabschnitt kein Ausweichen mehr möglich ist. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3690 2014 Die Vorlage OF 1204/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2013, OF 644/6 Betreff: Altglascontainer in Schwanheim Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und dort in gleicher Zahl wieder aufzustellen. Falls kein anderer geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang auf seine Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker erheblich mehr belastet wird und das leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Rheinlandstraße/Merziger Weg in einem wesentlich dichtbesiedelteren Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, so sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da dort die Beeinträchtigungen sich auf ein Minimum beschränken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1965 2013 Die Vorlage OF 644/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2012, OF 447/6 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! Vorgang: OM 3592/09 OBR 6; ST 22/10; OM 4975/11 OBR 6; ST 264/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 264/2012 bereits für das 1. Quartal des Jahres 2012 angekündigte Vorstellung der Umgestaltung der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, demnächst vorzunehmen. Weiterhin soll bei der Vorstellung erneut Stellung, zur Absenkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Rheinlandstraße auf Tempo 30, genommen werden. Insbesondere soll eine Darstellung der Mehrkosten für die traffiq, die in der Stellungnahme ST 22/2010 im letzten Satz dargelegt wird, eingehend und nachvollziehbar erläutert werden. Die Vorstellung soll in Schwanheim stattfinden. Begründung: Viele Anwohner aber auch Nutzer der Rheinlandstraße in Schwanheim fragen sich, weshalb die Rheinlandstraße -unabhängig der bisher ergangenen Stellungnahmen des Magistrats- in zwei Abschnitten mit Tempo 50 beschildert ist. Der Antragsteller ist aufgrund der ergangenen Stellungnahmen nicht in der Lage dies fragenden Bürgern zu erklären. Dem Antragsteller liegt es fern eine Hinhaltetaktik des Magistrats anzunehmen, jedoch wird dies von Bürgern an denselben herangetragen. Daher scheint es notwendig, dass sich die Mühe gemacht wird, die bisherigen Begründungen in einer öffentlichen Veranstaltung -am besten vor Ort- nachvollziehbar zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU wird über die beiden Halbsätze des Tenors der Vorlage OF 447/6 in der vom Antragsteller geänderten Fassung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2012 Die Vorlage OF 447/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratssitzung am 21. August 2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg umzusetzen sowie den Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ebenfalls mit Tempo 30 zu beschildern." Abstimmung: Erster Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER Zweiter Halbsatz: SPD, GRÜNE, LINKE. und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2012, OF 425/6 Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen, bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt. Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit kaum bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einer Anfrage des Ortsbeirats vom 10.01.2011 (V 1485), hierbei ging es darum weitere Spielplatzflächen in Schwanheim/Goldstein bspw. am Mainufer zu schaffen, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen." [...] "Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz / Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. in Frage gestellt wird. Ein Wegfall dieser Fläche aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von Beschwerden künftiger direkter Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1266 2012 Die Vorlage OF 425/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2012, OF 348/6 Betreff: Nürburgstraße hier: Parkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der südlichen Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und der Einfahrt zum Gelände des ALDI, Parkplätze auszuweisen. Auf der anderen Straßenseite sollte ab der Ausfahrt vom Gelände des ALDI eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Falls auf der nördlichen Straßenseite in östlicher Richtung noch Raum für Parkplätze ist, sollten auch dort weitere Parkplätze ausgewiesen werden. Begründung: Derzeit wird die nördliche Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Ahrtalstraße zum Parken von Pkw genutzt. An dieser Stelle ist aber problematisch, dass die Fahrzeuge im Kurveninneren parken, so dass der Gegenverkehr schlecht einsehbar ist. Würden die Fahrzeuge auf der nördlichen Seite parken (Außenseite der Kurve) wäre der Gegenverkehr besser einsehbar. Ab der Ausfahrt aus dem ALDI-Gelände könnten jedoch auch wieder auf der nördlichen Seite Parkplätze entstehen, da dort keine Sichtbehinderung mehr besteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 348 2012 Die Vorlage OF 348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2012, OF 292/6 Betreff: Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielplatz auf dem Gelände der katholischen Kirche in Schwanheim weiterhin durch das Grünflächenamt zu betreuen bzw. zu pflegen (Instandsetzungen etc.). Begründung: Bei der Sitzung des Regionalrates Schwanheim am 09.02.2012 wurde berichtet, dass der o. g. Spielplatz nicht mehr durch das Grünflächenamt betreut bzw. gepflegt werden soll. Unter anderem soll auch die Herrichtung eines neuen Spielplatzes in der Deidesheimer Straße (vormals ein Bolzplatz) ein Mitgrund sein. Da es aber im Schwanheimer Norden grundsätzlich nicht viele Spielgelegenheiten für Kinder gibt, muss dieser Spielplatz erhalten bleiben. Sofern das Grünflächenamt die Pflege bzw. Betreuung aufgibt, wäre der Spielplatz alsbald verschwunden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2012 Die Vorlage OF 292/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 112/6 Betreff: Hortplätze in der Deidesheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum sich die Aufstellung der Container für die Kinderbetreuung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße abermals verzögert hat, obwohl dies vom Stadtschulamt im Februar für den Beginn des Schuljahres 2011/2012 fest zugesagt wurde. Begründung: Zum wiederholten Male wurde durch das Stadtschulamt zugesagt, dass Container als Übergangslösung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße aufgestellt werden sollten. Letztmalig war dies am 23. Februar 2011 auf einer Bürgerversammlung vor Ort der Fall. Dort wurde Seitens des Stadtschulamtes den Bürgern zugesichert, dass die Container spätestens Anfang des Schuljahres 2011/2012 bereitstehen würden. Leider konnte bisher die Umsetzung der Maßnahme nicht festgestellt werden. Ein Jahr zuvor wurde bereits schon einmal auf Antrag des Ortsbeirates eine solche Zusage gegeben. Der Ortsbeirat wünscht sich deshalb eine konsequente Aufklärung der Umstände, wie es zu diesen Verzögerungen kommen konnte, damit in Zukunft ähnliche Prozesse besser gestaltet werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 353 2011 Die Vorlage OF 112/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2011, OF 113/6 Betreff: Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zur weiteren Gestaltung der Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimerstr. in Schwanheim eine kleine Planungswerkstatt einzurichten. Beteiligt werden sollen an der Planungswerkstatt unter anderem, Kinder der umliegenden Kindereinrichtungen, Kinder im Stadtteil, die Kinderbeauftragte von Schwanheim sowie Mitglieder des Elternbeirats der umliegenden Kindereinrichtungen. Begründung: Auf der Spiel- und Freizeiteinrichtung in der Deidesheimerstr. mussten bedauerlicherweise Tore und Ballfangzäune bedingt durch ein Gerichtsurteil abgebaut werden. Die Grünfläche kann aber weiterhin für Kinder im Stadtteil zum Spielen genutzt werden. Bei einem Termin mit dem Grünflächenamt trugen Eltern und Kinder ihr Bedürfnis vor, die Fläche weiterhin zur Freizeitgestaltung nutzen zu wollen. Gleichzeitig brachten sie den Wunsch vor, in die Gestaltung der Fläche eingebunden zu werden. Dieses Ansinnen unterstützt der Ortsbeirat 6. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 354 2011 Die Vorlage OF 113/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Für den Bereich an der Geisenheimer Straße gibt es bereits einen bestehenden Schulwegeplan, der sich beispielsweise hierhttps://geoportal.frankfurt.de/abrufen lässt. Die dort in lila eingezeichneten Fußwege sowie Querungen sind sicher nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Der Schulweg verläuft beidseitig der Geisenheimer Straße. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in der Geisenheimer Straße ist auf 30 km/h beschränkt. Die Querung der Geisenheimer Straße soll laut Schulwegplan am Fußgängerüberweg in Höhe Mauritiusstraße erfolgen. Dieser Überweg liegt circa 120 Meter von der Einmündung der Ingelheimer Straße entfernt. Der temporär eingerichtete Fußgängerüberweg war nur erforderlich, weil der Schulweg auf nördlicher Seite der Geisenheimer Straße baustellenbedingt gesperrt war. Aus Sicht des Schulträgers ist die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges derzeit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEEs wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
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Reaktion der Stadt: Für den Bereich an der Geisenheimer Straße gibt es bereits einen bestehenden Schulwegeplan, der sich beispielsweise hierhttps://geoportal.frankfurt.de/abrufen lässt. Die dort in lila eingezeichneten Fußwege sowie Querungen sind sicher nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Der Schulweg verläuft beidseitig der Geisenheimer Straße. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in der Geisenheimer Straße ist auf 30 km/h beschränkt. Die Querung der Geisenheimer Straße soll laut Schulwegplan am Fußgängerüberweg in Höhe Mauritiusstraße erfolgen. Dieser Überweg liegt circa 120 Meter von der Einmündung der Ingelheimer Straße entfernt. Der temporär eingerichtete Fußgängerüberweg war nur erforderlich, weil der Schulweg auf nördlicher Seite der Geisenheimer Straße baustellenbedingt gesperrt war. Aus Sicht des Schulträgers ist die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges derzeit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DEAn der beschriebenen Stelle wird ein Zebrastreifen als fehlend empfunden. Viele Kinder aus den umliegenden Kindergärten queren dort die Rheinlandstraße, wenn sie in den Wald wollen.
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Reaktion der Stadt: Eine Querungshilfe oder Gehwegnasen sind im Hinblick auf die fehlende Breite der Straße und die notwendige Befahrbarkeit durch die Buslinien 51 und 62 nicht umsetzbar. Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) setzt voraus, dass der Fußgängerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und die aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erforderlichen Zahlen an Fahrverkehr erreicht werden. Hier handelt es sich um 30 bis 50 Fußgänger_innen und 200 bis 300 KFZ in einer Stunde. Auf beiden Seiten der Straße muss eine Aufstellfläche vorhanden sein. In Höhe des Neunkircher Weges wäre ein FGÜ möglich. Die Rheinlandstraße liegt, in Höhe Völklinger Weg / Neunkircher Weg, in einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In Tempo 30-Zonen sind FGÜ entbehrlich (Kap 2.1 Absatz 3 R-FGÜ). Um jedoch die besondere Situation – viele Kinder gehen dort in den Wald – zu beurteilen, wird eine Verkehrszählung beauftragt.
Weiter lesen auf FFM.DEAnwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße
Anwohnerparken im gesamten Stadtteil Schwanheim, da zu viele Fremdparker. Ich als Anwohner erhalte regelmäßig Strafzettel, da ich nach der Arbeit keinen Parkplatz mehr finde...besonders schlimm ist es im Bereich der Geisenheimer Straße / Ingelheimer Straße
Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.